Urteil zur Finanzierung von Integrationshelfern

Hallo,
ich habe ja neulich bereits auf ein Urteil aus dem Rhein-Sieg-Kreis hingewiesen, nachdem die Teilnahme an der OGS als Teil einer "angemessenen Bildung", angesehen wird, deren Vorkehrungen der Staat zu finanzieren hat.

Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, die der mittendrin e.V. auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Viele Grüße
Michael Baumeister

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Liebe Leute,
unter folgendem Link findet Ihr die Urteilsbegründung einer Entscheidung des Sozialgerichts Köln zur Finanzierung von Schulbegleitern in der Offenen Ganztagsschule. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, der Fall könnte aber bundesweit Bedeutung bekommen. Vor allem aber sollte das Urteil uns darin bestärken, gegen ablehnende Bescheide von Ämtern ZU KLAGEN!
Viele Grüße
mittendrin e.V.

http://www.eine-schule-fuer-alle.info/politik/koeln/schulhelferurteil/