Urteil zu Schulhelfern in der OGS

Hallo,
ich leite eine interessante Mail des mittendrin e.V. aus Köln weiter.

Gruß
Michael Baumeister

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Liebe Leute,
unsere Anwältin Anne Quack hat vor dem Sozialgericht Köln ein interessantes Urteil erzielt. Der Rhein-Sieg-Kreis wurde verurteilt, einem Schüler nicht nur im Gemeinsamen Unterricht, sondern auch in der OGS einen Schulhelfer zu finanzieren. Das Gericht betrachtet die Teilnahme an der OGS als Teil einer "angemessenen Bildung", deren Vorkehrungen der Staat zu finanzieren hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zumal der Rhein-Sieg-Kreis angekündigt hat, in die zweite Instanz zu gehen. Dennoch sollte dieses Urteil für alle Betroffenen eine Bestärkung sein, gegen zahlungsunwillige Sozial- und Jugendämter vor Gericht zu ziehen.
Die schriftliche Urteilsbegründung wird ca. Ende Oktober vorliegen. Wir werden sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Viele Grüße
mittendrin e.V.