Monitoringstelle: Empfehlung der KMK zur inklusiven Bildung sind völlig unzureichend

Hallo,

klare Worte der Monitoring-Stelle zum KMK-Papier:

"Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hat (...) der Kultusministerkonferenz vorgeworfen, ihre Führungsrolle bei der Inklusion in der Schule zu verweigern. Deren nun vorgestellte Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ seien völlig unzureichend.
(...)
„Das politische Versäumnis der Kultusministerkonferenz ändert jedoch nichts an der völkerrechtlichen Verpflichtung der einzelnen Bundesländer“, unterstrich Aichele. Maßstab für die Umsetzung des Rechts auf Bildung bleibe Artikel 24 der UN-Konvention. Die Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems vom März 2011 "bieten den Bundesländern hierfür klare Orientierung“, betonte der Menschenrechtsexperte"

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,...

Eckpunkte der Monitoring-Stelle vom März 2011: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/stellungn...

Empfehlungen der KMK: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_1...

Viele Grüße
Michael Baumeister