Behörden sollen schon jetzt alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsames Lernen zu ermöglichen

Erlass des NRW-Schulministriums verpflichtet Schulbehörden, das Schulrecht ab sofort im Sinne der UN-Konvention auszulegen
Plakat Inklusion für Alle

Im Dezember 2010 hat Schulministerin Löhrmann einen Erlass angekündigt, mit dem Schulträger und Schulaufsicht verpflichtet werden sollen, schon jetzt das Schulrecht konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen.

Gleichzeitig will die Landesregierung auf der Grundlage eines Inklusionsplans die Transformation der UN-Konvention in Landesrecht voranbringen.

Der angekündigte Erlass liegt nun in Form einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF vor.
Bis zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht sollen danach Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen.
Die Ablehnung des Elternwunsches auf Gemeinsamen Unterricht müssen die Schulaufsichtsbehörden ab sofort umfassend begründen.

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