Eltern legen Zwischenbericht über die Umsetzung in Schulpolitik der Bundesländer vor
Seit zwei Jahren ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2006 für Deutschland rechtsgültig. Nach der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat im Dezember 2008 erlangte die Konvention am 26. März 2009 den Rang eines Bundesgesetzes.
Heute, zwei Jahre danach, muss die Bundesregierung der UNO einen ersten Zwischenbericht vorlegen, in dem sie die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention dokumentiert. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS mitteilt, gelingt es der Bundesregierung jedoch nicht, den Bericht fristgerecht vorzulegen.
Deshalb dokumentieren die Elternverbände zum heutigen Jahrestag für 11 Bundesländer den Stand der Umsetzung der Bildungs-Verpflichtungen aus der UN-Konvention. Dabei lässt sich im Überblick feststellen:
Die Bilanz ist für Deutschland beschämend.
Die UN-Konvention verpflichtet die Staaten unter anderen zum Aufbau eines "inklusiven Bildungssystems". In der Gesamtwertung der Konvention heißt das: Weiterlesen »